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BayObLG (RReg 4 St 200/84) | Datum: 08.10.1984
»Die Niederschrift [eines österreichischen Gerichts] über die Vernehmung des Zeugen wurde gegen den Widerspruch des BeschwF. in der Hauptverhandlung [vor dem deutschen Gericht] nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO verlesen. [...]